TVöD Pflege Entgelttabelle 2026 – Pflegekräfte
Die TVöD Pflege Entgelttabelle 2026 gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027 (+2,8 %) und zeigt das monatliche Tabellenentgelt (Brutto) für die Entgeltgruppen P 5 bis P 16 für Beschäftigte im Pflegedienst kommunaler Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (VKA). Entgeltgruppen P 5 und P 6 umfassen die Stufen 1 bis 6; die Gruppen P 7 bis P 16 beginnen regulär in Stufe 2 (§ 51a Abs. 2 TVöD BT-B). In P 7 und P 8 wird Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 51a Abs. 3).
Netto berechnenQuelle: vka.de, vka.de, gültig 01.05.2026–31.03.2027, verifiziert am 07.11.2026.
Was bleibt netto von Ihrem TVöD-Pflege-Gehalt?
Berechnen Sie Ihr persönliches Netto-Entgelt nach Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse in der Pflege.
Methodik & Datenstand 2026
Grundlage der Tabelle ist die Anlage E (VKA) zum TVöD (Entgelttabelle für Pflegepersonal) inklusive der Tariferhöhung um 2,8 % zum 01.05.2026.
Jahressonderzahlung: Nach § 52a TVöD BT-B (abweichend von § 20 TVöD) beträgt die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in den Entgeltgruppen P 5 bis P 8 90 % und in den Gruppen P 9 bis P 16 85 % des monatlichen Durchschnittsentgelts.
Nicht enthalten: Die Pflegezulage nach § 51a Abs. 5 TVöD BT-B (141,82 € monatlich ab 01.05.2026) und die Zulage nach § 51a Abs. 4 (25 €, KAV Baden-Württemberg 35 €) kommen zum Tabellenentgelt hinzu.
Alle Angaben ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen zur eigenen Gehaltsabrechnung sind möglich; maßgeblich ist immer der amtliche Tarifvertrag.