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Öffentlicher Dienst

TVöD Pflege P10 – Gehalt & Stufen 2026

Das monatliche Tabellenentgelt für die Entgeltgruppe P10 im TVöD Pflege liegt im Jahr 2026 zwischen mindestens 4.184,40 € (Stufe 2) und höchstens 4.960,96 € (Stufe 6) brutto.

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Erfahrungsstufen & Monatsgehalt für P10

TVöD Pflege 2026: monatliches Tabellenentgelt für P10 nach Stufe.

StufeBrutto pro MonatNetto (Vorschau)Rechner
Stufe 24.184,40 €2.628,47 €Netto berechnen für Stufe 2
Stufe 34.312,38 €2.694,14 €Netto berechnen für Stufe 3
Stufe 44.675,42 €2.878,14 €Netto berechnen für Stufe 4
Stufe 54.850,63 €2.965,65 €Netto berechnen für Stufe 5
Stufe 64.960,96 €3.020,34 €Netto berechnen für Stufe 6

Annahmen: Steuerklasse I · keine Kinder · keine Kirchensteuer · Nordrhein-Westfalen · KV-Zusatzbeitrag 2,9 % · mit Zusatzversorgung (VBL) · ohne Jahressonderzahlung

Quelle: vka.de, vka.de, gültig 01.05.2026–31.03.2027, verifiziert am 07.11.2026.

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Häufige Fragen

Wie viel verdient man in P10 (TVöD Pflege) 2026?

Das Tabellenentgelt liegt zwischen 4.184,40 € (Stufe 2) und 4.960,96 € (Stufe 6) brutto im Monat (gültig 01.05.2026–31.03.2027, Quelle: VKA — TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Stand 01.01.2026), Anlage E (Pflegedienst) gültig ab 1. Mai 2026, S. 98).

Wann steigt man in P10 in die nächste Stufe auf?

Regulär nach 2 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 2. In Stufe 3 steigt das Tabellenentgelt um 127,98 € auf 4.312,38 € brutto im Monat. Regulär nach 3 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 3. In Stufe 4 steigt das Tabellenentgelt um 363,04 € auf 4.675,42 € brutto im Monat. Regulär nach 4 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 4. In Stufe 5 steigt das Tabellenentgelt um 175,21 € auf 4.850,63 € brutto im Monat. Regulär nach 5 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 5. In Stufe 6 steigt das Tabellenentgelt um 110,33 € auf 4.960,96 € brutto im Monat.

Wie wirkt sich die Steuerreform 2027/2028 auf P10 aus?

Der geplante Reformtarif (höherer Grundfreibetrag, abgeflachter Tarif, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag) bringt in P10 (TVöD Pflege) bei einem Tabellenentgelt von 4.184,40 € bis 4.960,96 € ab 2028 rund 14,33 € (Stufe 2) bis 15,33 € (Stufe 6) mehr Netto im Monat (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Zusatzversorgung; vorläufige Schätzung nach der Einigung des Koalitionsausschusses vom 01.07.2026; der Tarif ist noch nicht gesetzlich beschlossen). Die eigene Entlastung zeigt der Steuerreform-Rechner.