Besoldungsrechner Bund 2026 — Netto für Beamte (A-Besoldung)
Bei Besoldungsgruppe A9, Stufe 3, Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen bleiben 2026 rund 3.375,09 € netto im Monat übrig (vor PKV-Beitrag und Beihilfe). Für die eigene Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Steuerklasse und das eigene Bundesland berechnet der Rechner unten das persönliche Netto.
Methodik & Datenstand 2026
Der Rechner ermittelt die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesministeriums der Finanzen im Beamten-Modus (Vorsorgepauschale = 0, da Beamte keine gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung haben). Grundgehalt und Familienzuschlag stammen aus Anlage IV bzw. Anlage V BBesG. Individuelle PKV-Beiträge und die Beihilfe sind NICHT enthalten – das ausgewiesene Netto gilt vor PKV/Beihilfe.
Die Besoldungsreform 2026 (BAlimentG) war zum Stand der Datenerhebung noch nicht in Kraft; die hinterlegten Werte gelten vorbehaltlich der endgültigen Gesetzesverkündung. Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung; Rundungsdifferenzen zur eigenen Besoldungsmitteilung sind möglich.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt bei Besoldungsgruppe A9, Stufe 3?
Bei Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen bleiben 2026 rund 3.375,09 € netto im Monat übrig (Grundgehalt 4.244,34 €, ledig, ohne Kinder, vor PKV-Beitrag und Beihilfe). Je nach Steuerklasse, Bundesland, Familienstand und Kirchensteuerpflicht weicht der Betrag ab – die genaue Zahl liefert der Rechner oben.
Warum wird bei Beamten keine Sozialversicherung abgezogen?
Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig: Statt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sie einen privaten PKV-Beitrag, zu dem der Dienstherr über die Beihilfe einen Zuschuss leistet. Eine gesetzliche Renten- oder Arbeitslosenversicherung entfällt ebenfalls (Pension statt Rente). Der Rechner zeigt daher das Netto vor PKV-Beitrag und Beihilfe – beide sind individuell und hier nicht enthalten.
Ist die Besoldungstabelle 2026 schon amtlich verkündet?
Nein. Die Besoldungsreform 2026 (BAlimentG) befand sich zum Stand der Datenerhebung noch im Gesetzgebungsverfahren und war noch nicht in Kraft. Die hier hinterlegten Werte sind die vorläufigen, breit veröffentlichten Beträge ab 01.05.2026 und stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Gesetzesverkündung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Grundgehaltstabelle
Besoldungstabellen nach Dienstherr
Die vollständige Grundgehaltstabelle für den Bund und jedes Bundesland: