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Eingruppierung im TVöD: Welche Entgeltgruppe passt zu meinem Beruf?

Die TVöD-Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit, nicht nach Berufsbezeichnung. So finden Sie Ihre Entgeltgruppe zwischen E1 und E15.

Die Entgeltgruppe im TVöD richtet sich nicht nach Berufsbezeichnung, Abschluss oder Arbeitsvertrag, sondern allein nach der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit: Welche Aufgaben werden überwiegend und auf Dauer übertragen, und welchen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung entsprechen sie? Wer diese Merkmale mit der eigenen Stellenbeschreibung abgleicht, findet meist schnell die passende Entgeltgruppe zwischen E1 und E15.

Was sind Tätigkeitsmerkmale und Entgeltordnung?

Die Entgeltordnung zum TVöD legt für jede Entgeltgruppe sogenannte Tätigkeitsmerkmale fest – tarifliche Bewertungsmaßstäbe, mit denen Tätigkeiten den Entgeltgruppen 1 bis 15 zugeordnet werden. Gibt es für eine Aufgabe ein spezielles Tätigkeitsmerkmal, geht dieses den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen immer vor. Für die Eingruppierung zählt dabei, wie hoch der Zeitanteil einer bestimmten Aufgabe an der Gesamttätigkeit ist – üblicherweise ist ein Zeitanteil von mindestens der Hälfte maßgebend, sofern die Entgeltordnung nichts anderes bestimmt.

Die Entgeltgruppen E1 bis E15 im Überblick

EntgeltgruppeTypisches Anforderungsniveau
E1–E4Einfache, kurz angelernte Tätigkeiten ohne oder mit kurzer Einweisung
E5–E8Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Verwaltungsfachangestellte in der Sachbearbeitung
E9a–E9cGehobene Sachbearbeitung, z. B. mit Angestelltenlehrgang II, Verwaltungsfachwirt oder FH-Abschluss
E10–E12Anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben, häufig mit Hochschulabschluss
E13–E15Besonders verantwortungsvolle Aufgaben, i. d. R. mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss

Die konkreten Eurobeträge je Entgeltgruppe und Stufe zeigt die TVöD-Entgelttabelle; was davon netto ankommt, lässt sich im TVöD Brutto-Netto-Rechner direkt ausrechnen.

Beispiele aus der Praxis

  • Verwaltung: Einfache Sachbearbeitung mit gründlichen Fachkenntnissen liegt meist in E5, qualifizierte Sachbearbeitung mit erweiterter Verantwortung in E6, und gehobene Sachbearbeitung mit schwierigen oder besonders verantwortungsvollen Aufgaben ab E9a.
  • Erzieherinnen und Erzieher werden nicht nach der allgemeinen Entgeltordnung, sondern nach der eigenen S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) eingruppiert. Die reguläre pädagogische Tätigkeit als staatlich anerkannte Fachkraft entspricht in der Regel S8a; besonders schwierige fachliche Tätigkeiten – etwa stellvertretende Leitung, Praxisanleitung oder Fachberatung – begründen S8b.

In beiden Fällen entscheidet nicht der Berufsabschluss allein, sondern welche Aufgaben tatsächlich und dauerhaft übertragen sind.

Konkret heißt das zum Beispiel: Eine gehobene Sachbearbeiterin in E9b Stufe 3 (TVöD-VKA, Stand 2026) verdient tabellarisch monatlich 4.203,56 € brutto; eine Erzieherin in S8a Stufe 3 (TVöD-SuE) kommt in derselben Stufe auf 3.976,82 €. Die vollständige Tabelle für alle Gruppen und Stufen zeigt die TVöD-Entgelttabelle.

Wie finde ich meine Entgeltgruppe?

  1. Stellenbeschreibung und tatsächlich ausgeübte Tätigkeiten auflisten.
  2. Prüfen, ob für die eigene Berufsgruppe ein spezielles Tätigkeitsmerkmal in der Entgeltordnung existiert (z. B. für Sachbearbeitung, IT, technische Berufe oder den Sozial- und Erziehungsdienst).
  3. Zeitanteile der einzelnen Aufgaben abschätzen – maßgeblich ist die zeitlich überwiegende, auf Dauer übertragene Tätigkeit.
  4. Bei Unsicherheit Personalrat, Gewerkschaft oder die Personalabteilung einbeziehen; wer eine höhere Eingruppierung für gerechtfertigt hält, kann eine Überprüfung beantragen.

Und die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe?

Die Entgeltgruppe bestimmt, was gezahlt wird, die Stufe wie viel innerhalb dieser Gruppe. Bei der Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1. Liegt mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung vor, erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, ab drei Jahren zu Stufe 3. Zusätzlich kann der Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 TVöD frühere, für die neue Tätigkeit förderliche Zeiten nach eigenem Ermessen anrechnen – ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Wie es danach mit dem automatischen Stufenaufstieg weitergeht, erklärt der Artikel zur Stufenlaufzeit im TVöD.

Fazit

Die Eingruppierung im TVöD folgt dem Tätigkeitsprinzip: entscheidend ist, welche Aufgaben tatsächlich übertragen sind, nicht die Berufsbezeichnung oder der Abschluss. Ein Abgleich der eigenen Stellenbeschreibung mit den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zeigt meist schnell, ob die Eingruppierung passt – die Entgelttabelle und der Brutto-Netto-Rechner zeigen anschließend, was die eigene Entgeltgruppe und Stufe konkret bedeuten.

Häufige Fragen

Entscheidet mein Studienabschluss über meine Entgeltgruppe?

Nein. Maßgeblich ist im TVöD ausschließlich die tatsächlich übertragene und ausgeübte Tätigkeit. Ein Abschluss kann Voraussetzung dafür sein, eine bestimmte Tätigkeit überhaupt übertragen zu bekommen – für die Eingruppierung selbst zählt aber, was tatsächlich gearbeitet wird, nicht der Titel auf der Urkunde.

Wie viele Entgeltgruppen gibt es im TVöD?

Im TVöD-VKA gibt es 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15), ergänzt um Sonderreihen wie die S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst. E1 steht für einfachste Tätigkeiten, E15 für Aufgaben mit besonders hoher Verantwortung und oft wissenschaftlichem Hochschulabschluss.

Was ist der Unterschied zwischen S8a und S8b für Erzieherinnen und Erzieher?

S8a gilt für die reguläre pädagogische Tätigkeit als staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher. S8b gilt zusätzlich, wenn besonders schwierige fachliche Tätigkeiten übertragen sind, etwa die stellvertretende Leitung, Praxisanleitung, Fachberatung oder Verantwortung für einen Arbeitsbereich wie Sprachförderung oder Integration.

In welcher Stufe werde ich bei der Einstellung eingruppiert?

Die Entgeltgruppe richtet sich nach der Tätigkeit, die Stufe innerhalb der Gruppe nach der Berufserfahrung. Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, mit mindestens drei Jahren zu Stufe 3. Zusätzlich kann der Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 TVöD frühere Tätigkeiten, die für die neue Stelle förderlich sind, nach eigenem Ermessen anerkennen.

Was tun, wenn ich meine Eingruppierung für falsch halte?

Zunächst lohnt sich der Blick in die eigene Stellenbeschreibung und ein Abgleich mit den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung – idealerweise mit Unterstützung von Personalrat oder Gewerkschaft. Wer glaubt, tatsächlich höherwertige Aufgaben auszuüben, kann beim Arbeitgeber eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen.

Quellen

Stand: 2. Juli 2026