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Öffentlicher Dienst

Beamte und Tarifbeschäftigte: Netto-Vergleich 2026

Stellt das Monatsnetto der von Ihnen gewählten Entgelt- und Besoldungsgruppe nebeneinander. Pension, Rente und Beihilfe sind nicht enthalten. Einzeln rechnen der TVöD-Rechner und der Besoldungsrechner.

Gemeinsame Angaben
Gelten für beide Seiten.
Tarifbeschäftigte

Arbeitnehmeranteil 1,81 % (VBL West).

Beamte

Laut Besoldungstabelle 0 € Zuschlag bei diesem Dienstherrn.

Gesamtbeitrag aus Ihrem Angebot, einschließlich Pflege-Pflichtversicherung und mitversicherter Kinder. Der Rechner schätzt keinen Beitrag.

Datenstand Besoldung: 2026-07-02

Ergebnis pro Monat
TVöD Bund · E13 Stufe 3 neben Bund · A13 Stufe 3

Noch kein Vergleich

Tragen Sie Ihren PKV-Beitrag ein. Ohne ihn wäre das Beamten-Netto zu hoch angesetzt.

Tarif netto

3.383,12 €

Beamte nach PKV

–

Monatliche Bezüge und Abzüge für beide Beschäftigungsformen
PostenTarifBeamte
Entgelt / Grund­gehalt5.709,87 €6.270,64 €
Lohnsteuer− 981,50 €− 1.661,33 €
GKV− 499,61 €–
Pflege­versicherung− 137,04 €–
Renten­versicherung− 531,02 €–
Arbeitslosen­versicherung− 74,23 €–
Zusatz­versorgung (VBL)− 103,35 €–
PKV inkl. Pflege–fehlt
Netto3.383,12 €–

Zusätzlich einmal im Jahr für Tarifbeschäftigte, nicht im Netto oben: Jahressonderzahlung 4.282,40 € brutto.

Was dieser Vergleich zeigt und was nicht

Er zeigt das Monatsnetto in Vollzeit aus Tabellenwert und Familienzuschlag. Ein höheres Netto heißt nicht, dass die Option insgesamt besser ist.

  • Altersversorgung: Nicht bewertet. Tarifbeschäftigte zahlen vom Brutto in Rentenversicherung und Zusatzversorgung ein; diesen Beiträgen stehen spätere Ansprüche gegenüber. Beamte sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 5 SGB VI, § 27 SGB III); beim Bund beträgt ihr Ruhegehalt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 14 BeamtVG). Weder Rente noch Pension werden hier berechnet.
  • Krankenversicherung: Links stehen GKV- und Pflegebeitrag, rechts Ihre PKV-Eingabe. Sie muss die Pflege-Pflichtversicherung enthalten (§ 23 SGB XI), sonst ist das Beamten-Netto zu hoch. Die Lohnsteuer rechnet mit Ihrem Beitrag und ist daher eine Näherung. Erstattungen der Beihilfe sind nicht eingerechnet. Beim Bund beträgt sie im aktiven Dienst 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, bei mehreren beihilfeberechtigten Personen nur für diejenigen, die den Familienzuschlag beziehen (§ 46 BBhV); Länder können abweichen.
  • Jahressonderzahlung: Für Tarifbeschäftigte brutto ausgewiesen, nicht im Monatsnetto enthalten. Der Satz hängt vom Tarif ab: im TVöD Bund nach Entgeltgruppe 95, 90 oder 75 %, in TVöD VKA und SuE grundsätzlich 85 %, im TV-L nach Entgeltgruppe gestaffelt von 32,53 % bis 88,14 %. Die 90 % für untere Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nicht abgebildet. Sonderzahlungen für Beamte sind nicht berücksichtigt.
  • Arbeitszeit: Kein Stundenvergleich und keine Teilzeit. Bundesbeamte haben regulär 41 Wochenstunden (§ 3 AZV); die tarifliche Arbeitszeit kann davon abweichen.
  • Zusatzversorgung: Gerechnet wird mit dem VBL-West-Satz von 1,81 %; im Abrechnungsverband Ost zahlen Beschäftigte der VBL zufolge 4,25 %, andere Kassen können ebenfalls abweichen. Das kann den Abstand spürbar verändern.
  • Nicht enthalten: Zulagen, Kindergeld und der ergänzende Familienzuschlag für Sonderfälle. Regionale und gruppenabhängige Staffelungen des Familienzuschlags (z. B. Bayern, NRW) sind nicht abgebildet, der tatsächliche Betrag kann abweichen. Der Rechner setzt keine Entgelt- und Besoldungsgruppen gleich; Sie wählen beide selbst.

Weitere Unterschiede wie Kündigungsschutz und Streikrecht: Beamter oder Angestellter im Überblick.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder berufliche Beratung.

Lohnsteuer: Verifiziert: 2 Quellen · Lohnsteuer-Programmablaufplan (PAP) 2026 · Stand 01.07.2026

Quellen