Beamte und Tarifbeschäftigte: Netto-Vergleich 2026
Stellt das Monatsnetto der von Ihnen gewählten Entgelt- und Besoldungsgruppe nebeneinander. Pension, Rente und Beihilfe sind nicht enthalten. Einzeln rechnen der TVöD-Rechner und der Besoldungsrechner.
Was dieser Vergleich zeigt und was nicht
Er zeigt das Monatsnetto in Vollzeit aus Tabellenwert und Familienzuschlag. Ein höheres Netto heißt nicht, dass die Option insgesamt besser ist.
- Altersversorgung: Nicht bewertet. Tarifbeschäftigte zahlen vom Brutto in Rentenversicherung und Zusatzversorgung ein; diesen Beiträgen stehen spätere Ansprüche gegenüber. Beamte sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 5 SGB VI, § 27 SGB III); beim Bund beträgt ihr Ruhegehalt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge (§ 14 BeamtVG). Weder Rente noch Pension werden hier berechnet.
- Krankenversicherung: Links stehen GKV- und Pflegebeitrag, rechts Ihre PKV-Eingabe. Sie muss die Pflege-Pflichtversicherung enthalten (§ 23 SGB XI), sonst ist das Beamten-Netto zu hoch. Die Lohnsteuer rechnet mit Ihrem Beitrag und ist daher eine Näherung. Erstattungen der Beihilfe sind nicht eingerechnet. Beim Bund beträgt sie im aktiven Dienst 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, bei mehreren beihilfeberechtigten Personen nur für diejenigen, die den Familienzuschlag beziehen (§ 46 BBhV); Länder können abweichen.
- Jahressonderzahlung: Für Tarifbeschäftigte brutto ausgewiesen, nicht im Monatsnetto enthalten. Der Satz hängt vom Tarif ab: im TVöD Bund nach Entgeltgruppe 95, 90 oder 75 %, in TVöD VKA und SuE grundsätzlich 85 %, im TV-L nach Entgeltgruppe gestaffelt von 32,53 % bis 88,14 %. Die 90 % für untere Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nicht abgebildet. Sonderzahlungen für Beamte sind nicht berücksichtigt.
- Arbeitszeit: Kein Stundenvergleich und keine Teilzeit. Bundesbeamte haben regulär 41 Wochenstunden (§ 3 AZV); die tarifliche Arbeitszeit kann davon abweichen.
- Zusatzversorgung: Gerechnet wird mit dem VBL-West-Satz von 1,81 %; im Abrechnungsverband Ost zahlen Beschäftigte der VBL zufolge 4,25 %, andere Kassen können ebenfalls abweichen. Das kann den Abstand spürbar verändern.
- Nicht enthalten: Zulagen, Kindergeld und der ergänzende Familienzuschlag für Sonderfälle. Regionale und gruppenabhängige Staffelungen des Familienzuschlags (z. B. Bayern, NRW) sind nicht abgebildet, der tatsächliche Betrag kann abweichen. Der Rechner setzt keine Entgelt- und Besoldungsgruppen gleich; Sie wählen beide selbst.
Weitere Unterschiede wie Kündigungsschutz und Streikrecht: Beamter oder Angestellter im Überblick.
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder berufliche Beratung.
Lohnsteuer: Verifiziert: 2 Quellen · Lohnsteuer-Programmablaufplan (PAP) 2026 · Stand 01.07.2026
Quellen
- Beamter vs. Angestellter im öD – Übersicht der Unterschiede, eStellen
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts, gesetze-im-internet.de
- § 5 SGB VI – Versicherungsfreiheit, gesetze-im-internet.de
- § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte, gesetze-im-internet.de
- § 23 SGB XI – Pflegeversicherung bei privater Krankenversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe, gesetze-im-internet.de
- Beihilfesätze und abweichende Länderregeln, wissen-private-krankenversicherung.de
- § 3 AZV – Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, gesetze-im-internet.de
- Finanzierung der VBLklassik, VBL
- § 20 TV-L – Jahressonderzahlung, gesetze-bayern.de
- Jahressonderzahlung im TVöD Bund, Haufe
- Jahressonderzahlung im TVöD ab 2026, Haufe
- Jahressonderzahlung im TVöD VKA und SuE, kommunalforum.de