Methodik & Datenquellen
Diese Seite dokumentiert, woher die Zahlen auf dieser Website stammen, wie sie berechnet werden und wie wir jeden Datensatz gegen unabhängige Quellen verifizieren — die zentrale Referenz für jedes „Verifiziert“-Abzeichen und jede Quellenangabe im Fließtext.
Datenherkunft
| Datensatz | Quellen | Gültig | Verifiziert am |
|---|---|---|---|
| TVöD-VKA Entgelttabelle 2026 | oeffentlichen-dienst.de, oeffentlicher-dienst.info | 01.05.2026–31.03.2027 | 02.07.2026 |
| TVöD-SuE Entgelttabelle 2026 (S-Tabelle) | oeffentlichen-dienst.de, kommunalforum.de | 01.05.2026–31.03.2027 | 02.07.2026 |
| Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 | bmas.de, deutsche-rentenversicherung.de, bundesgesundheitsministerium.de, tk.de | 01.01.2026–31.12.2026 | 01.07.2026 |
| Lohnsteuer-Programmablaufplan (PAP) 2026 | bundesfinanzministerium.de, bmf-steuerrechner.de | 01.01.2026–31.12.2026 | 01.07.2026 |
Berechnungsmethode
Die Lohnsteuer wird nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnet — derselben Formel, die auch die Lohnbuchhaltung verwendet. Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) folgen den jährlich festgelegten Sozialversicherungs-Rechengrößen, jeweils mit dem Arbeitnehmeranteil.
Für die betriebliche Zusatzversorgung (VBL/ZVK) wird ein Arbeitnehmeranteil von 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts angesetzt (Abrechnungsverband West). Die tarifliche Jahressonderzahlung wird, wo ausgewiesen, mit dem seit 2026 einheitlichen Bemessungssatz von 85 % des durchschnittlichen Tabellenentgelts der Monate Juli bis September für die allgemeine TVöD-VKA-Tabelle berechnet.
Jede Berechnung ist durch automatisierte Tests abgesichert, darunter centgenaue Vergleichsrechnungen gegen den offiziellen BMF-Lohnsteuerrechner als Referenz-Orakel sowie eine vollständige Zell-für-Zell-Prüfung aller Entgelttabellen.
Verifikationsprozess
Jeder Datensatz wird gegen mindestens zwei unabhängige Quellen abgeglichen, bevor er auf dieser Website veröffentlicht wird (2-Quellen-Regel, siehe Tabelle oben). Bei Entgelttabellen bedeutet das eine Zell-für-Zell-Gegenprobe zwischen zwei unabhängig gepflegten Veröffentlichungen; bei Steuer- und Sozialversicherungsparametern ein Abgleich mit der jeweils amtlichen Quelle (BMF, BMAS, Deutsche Rentenversicherung).
Stimmen die Quellen nicht überein, wird die betreffende Zahl nicht veröffentlicht, bis die Abweichung geklärt ist. Das Verifizierungsdatum je Datensatz ist in der Tabelle oben sowie über das „Verifiziert“-Abzeichen auf den jeweiligen Seiten einsehbar.
Aktualisierung
Tarifentgelte, Steuer- und Sozialversicherungsparameter ändern sich in der Regel einmal jährlich bzw. bei Tarifabschlüssen; die Gültigkeits- und Verifizierungsdaten in der Tabelle oben zeigen den jeweils aktuellen Stand. Anbieterkennzeichnung und Kontaktmöglichkeiten für Korrekturhinweise finden sich im Impressum.