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Öffentlicher Dienst

TVöD Pflege P7 – Gehalt & Stufen 2026

Das monatliche Tabellenentgelt für die Entgeltgruppe P7 im TVöD Pflege liegt im Jahr 2026 zwischen mindestens 3.510,30 € (Stufe 2) und höchstens 4.305,40 € (Stufe 6) brutto.

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Erfahrungsstufen & Monatsgehalt für P7

TVöD Pflege 2026: monatliches Tabellenentgelt für P7 nach Stufe.

StufeBrutto pro MonatNetto (Vorschau)Rechner
Stufe 23.510,30 €2.275,44 €Netto berechnen für Stufe 2
Stufe 33.701,21 €2.376,62 €Netto berechnen für Stufe 3
Stufe 43.998,33 €2.532,25 €Netto berechnen für Stufe 4
Stufe 54.149,59 €2.610,54 €Netto berechnen für Stufe 5
Stufe 64.305,40 €2.690,64 €Netto berechnen für Stufe 6

Annahmen: Steuerklasse I · keine Kinder · keine Kirchensteuer · Nordrhein-Westfalen · KV-Zusatzbeitrag 2,9 % · mit Zusatzversorgung (VBL) · ohne Jahressonderzahlung

Quelle: vka.de, vka.de, gültig 01.05.2026–31.03.2027, verifiziert am 07.11.2026.

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Häufige Fragen

Wie viel verdient man in P7 (TVöD Pflege) 2026?

Das Tabellenentgelt liegt zwischen 3.510,30 € (Stufe 2) und 4.305,40 € (Stufe 6) brutto im Monat (gültig 01.05.2026–31.03.2027, Quelle: VKA — TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Stand 01.01.2026), Anlage E (Pflegedienst) gültig ab 1. Mai 2026, S. 98).

Wann steigt man in P7 in die nächste Stufe auf?

Regulär nach 3 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 2. In Stufe 3 steigt das Tabellenentgelt um 190,91 € auf 3.701,21 € brutto im Monat. Regulär nach 3 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 3. In Stufe 4 steigt das Tabellenentgelt um 297,12 € auf 3.998,33 € brutto im Monat. Regulär nach 4 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 4. In Stufe 5 steigt das Tabellenentgelt um 151,26 € auf 4.149,59 € brutto im Monat. Regulär nach 5 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Stufe 5. In Stufe 6 steigt das Tabellenentgelt um 155,81 € auf 4.305,40 € brutto im Monat.

Wie wirkt sich die Steuerreform 2027/2028 auf P7 aus?

Der geplante Reformtarif (höherer Grundfreibetrag, abgeflachter Tarif, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag) bringt in P7 (TVöD Pflege) bei einem Tabellenentgelt von 3.510,30 € bis 4.305,40 € ab 2028 rund 13,58 € (Stufe 2) bis 14,41 € (Stufe 6) mehr Netto im Monat (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Zusatzversorgung; vorläufige Schätzung nach der Einigung des Koalitionsausschusses vom 01.07.2026; der Tarif ist noch nicht gesetzlich beschlossen). Die eigene Entlastung zeigt der Steuerreform-Rechner.