TVöD Bund Entgelttabelle 2026
Die TVöD Bund Entgelttabelle 2026 gilt ab 01.05.2026 (+2,8 %) bis mindestens 31.03.2027. Sie zeigt das monatliche Tabellenentgelt (Brutto) für alle Entgeltgruppen von E1 bis E15Ü und die Erfahrungsstufen 1 bis 6 für Beschäftigte des Bundes. Für Kommunen gilt die abweichende TVöD-VKA-Tabelle.
Quelle: dbb.de, ptb.de, haufe.de, gültig 01.05.2026–31.03.2027, verifiziert am 04.11.2026.
Methodik & Datenstand 2026
Grundlage der Tabelle ist die Tarifeinigung vom 06.04.2025 zwischen Bund, VKA und den Gewerkschaften (Anlage A (Bund) zum TVöD; E2Ü und E15Ü: § 19 TVÜ-Bund).
Besonderheit Bund: Die Jahressonderzahlung nach § 20 (Bund) TVöD ist nach Entgeltgruppen gestaffelt: 95 % in E1 bis E8, 90 % in E9a bis E12 und 75 % in E13 bis E15. E1 beginnt zwingend in Stufe 2, E15Ü hat nur fünf Stufen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen zur eigenen Gehaltsabrechnung sind möglich; maßgeblich ist immer der amtliche Tarifvertrag.