Öffentlicher Dienst

Stufenlaufzeit im TVöD: Wann steige ich auf?

TVöD-Stufenlaufzeiten: automatisch von Stufe 2 nach 1 Jahr bis Stufe 6 nach 5 Jahren. Alle Laufzeiten, Ausnahmen und Sonderregeln im Überblick.

Der Stufenaufstieg im TVöD läuft automatisch und nach festen Zeiten: Wer in Stufe 1 beginnt, erreicht Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, Stufe 4 nach drei weiteren Jahren, Stufe 5 nach vier weiteren Jahren und Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren ununterbrochener Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber. Bis zur höchsten Stufe 6 vergehen damit insgesamt 15 Jahre. Ein Antrag ist nicht nötig – die neue Stufe wird automatisch zum Beginn des jeweiligen Monats gezahlt.

Die Stufenlaufzeiten im Überblick

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 durchlaufen jeweils sechs Stufen. Der Wechsel in die nächste Stufe setzt eine ununterbrochene Tätigkeit in der jeweils vorherigen Stufe voraus:

WechselStufenlaufzeitZeit ab Stufe 1
Stufe 1 → 21 Jahr1 Jahr
Stufe 2 → 32 Jahre3 Jahre
Stufe 3 → 43 Jahre6 Jahre
Stufe 4 → 54 Jahre10 Jahre
Stufe 5 → 65 Jahre15 Jahre

Wie viel jede Stufe in Euro bedeutet, zeigt die TVöD-Entgelttabelle für die eigene Entgeltgruppe – und der TVöD Brutto-Netto-Rechner rechnet direkt aus, wie viel davon netto ankommt.

Sonderregel für Entgeltgruppe 1

Entgeltgruppe 1 folgt einem eigenen Schema: Sie umfasst nur fünf Stufen, die Einstellung erfolgt in Stufe 2, und jede weitere Stufe wird erst nach jeweils vier Jahren erreicht – ohne die gestaffelten Laufzeiten der übrigen Entgeltgruppen.

Vorzeitiger Stufenaufstieg bei besonderen Leistungen

Nach § 17 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit für die Stufen 4 bis 6 verkürzen, wenn die Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen. Diese Regelung wird in der Praxis oft "Leistungsstufe" oder vorzeitiger Stufenaufstieg genannt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht: Die Tarifnorm eröffnet dem Arbeitgeber lediglich einen Ermessensspielraum, den er im Rahmen der Personalentwicklung nutzen kann.

Was die Stufenlaufzeit unterbricht – und was nicht

  • Teilzeit verlangsamt den Stufenaufstieg nicht. Maßgeblich ist die ununterbrochene Beschäftigungszeit, nicht der Beschäftigungsumfang.
  • Elternzeit bis zu fünf Jahren ist für die Stufenlaufzeit unschädlich, wird aber nicht auf sie angerechnet – die Zeit läuft während der Elternzeit also nicht weiter.
  • Dauert die Elternzeit länger als fünf Jahre, erfolgt nach § 17 Abs. 3 TVöD eine Rückstufung um eine Stufe.

Fazit

Die Stufenlaufzeit im TVöD ist rein zeitbasiert und läuft automatisch – wichtig ist allein die ununterbrochene Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber. Wer wissen möchte, was die nächste Stufe konkret bedeutet, findet die Bruttobeträge in der Entgelttabelle und das Netto-Ergebnis im Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es von Stufe 1 bis Stufe 6?

Insgesamt 15 Jahre ununterbrochener Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber: 1 Jahr bis Stufe 2, weitere 2 Jahre bis Stufe 3, weitere 3 Jahre bis Stufe 4, weitere 4 Jahre bis Stufe 5 und weitere 5 Jahre bis Stufe 6 (1+2+3+4+5 = 15 Jahre).

Muss ich den Stufenaufstieg beantragen?

Nein. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt automatisch zum Beginn des Monats, in dem die jeweilige Stufenlaufzeit erreicht wird – ein Antrag ist nicht nötig, die Personalstelle rechnet die neue Stufe von selbst ab.

Was ist ein vorzeitiger Stufenaufstieg (Leistungsstufe)?

Nach § 17 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, die Stufenlaufzeit für die Stufen 4 bis 6 verkürzen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht – die Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Zählt Teilzeit für die Stufenlaufzeit genauso wie Vollzeit?

Ja. Maßgeblich ist die ununterbrochene Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber, nicht der Beschäftigungsumfang – reguläre Teilzeit verlangsamt den Stufenaufstieg also nicht.

Unterbricht Elternzeit die Stufenlaufzeit?

Elternzeit bis zu fünf Jahren ist für die Stufenlaufzeit unschädlich, wird aber nicht auf sie angerechnet – die Uhr pausiert also, statt zurückzuspringen. Dauert die Elternzeit länger als fünf Jahre, erfolgt nach § 17 Abs. 3 TVöD eine Rückstufung um eine Stufe.

Gibt es die gleichen Stufenlaufzeiten in Entgeltgruppe 1?

Nein. Entgeltgruppe 1 hat nur fünf Stufen, die Einstellung erfolgt in Stufe 2, und jede weitere Stufe wird erst nach jeweils vier Jahren erreicht – ohne die gestaffelten Laufzeiten der übrigen Entgeltgruppen.

Quellen

Stand: 2. Juli 2026