Steuerreform-Rechner 2027/2028: Wie viel mehr Netto?
Bei 3.800 € brutto, Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen bleiben ab 2028 schätzungsweise rund 13,83 € mehr netto pro Monat (Schätzung). Für das eigene Brutto, die eigene Steuerklasse und das eigene Bundesland vergleicht der Rechner unten das heutige Netto mit der geschätzten Entlastung durch die Steuerreform ab 2028.
Was ändert sich?
- Grundfreibetrag
- 12.900 €
- Bis zu diesem Jahreseinkommen fällt keine Einkommensteuer an (2026: 12.348 €).
- Spitzensteuersatz
- 42 % ab 70.600 €
- Die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 % greift, steigt leicht an.
- Reichensteuer
- 45 % / 47 %
- Ab 250.000 € (Einzelveranlagung) gilt weiterhin 45 %, ab 280.000 € neu 47 % – bislang griffen 45 % ab 277.826 €.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- 1.430 €
- Der pauschale Werbungskostenabzug steigt um 200 € auf 1.430 € pro Jahr.
Methodik & Datenstand
Der Rechner nutzt für „heute“ den amtlichen Lohnsteuer-Tarif 2026 und für „ab 2028“ einen rekonstruierten Reformtarif auf Basis der Einigung des Koalitionsausschusses vom 01.07.2026. Feste Anker (Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz-Grenze, Reichensteuer, Arbeitnehmer-Pauschbetrag) sind bekannt; der genaue Tarifverlauf dazwischen ist noch nicht gesetzlich festgelegt und daher modellhaft abgeleitet.
Wichtig: Alle Beträge für „ab 2028“ sind eine vorläufige Schätzung, keine verbindliche Berechnung. Sozialversicherung und Zusatzversorgung sind in beiden Läufen identisch und stammen aus den Rechengrößen 2026. Mehr Hintergrund liefert der Artikel Steuerreform 2027/2028: Was sich ändert. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie viel bringt die Steuerreform 2027/2028 netto?
Bei 3.800 € brutto, Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben ab 2028 schätzungsweise rund 13,83 € mehr netto pro Monat (Schätzung). Der genaue Betrag hängt von Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht und Kinderzahl ab – die persönliche Zahl liefert der Rechner oben.
Ab wann gilt die Reform?
Die Steuerreform soll laut Koalitionsausschuss ab 2027 wirksam werden und ab 2028 voll greifen. Der Rechner bildet den Zustand "ab 2028" ab und vergleicht ihn mit dem geltenden Recht 2026.
Wie sicher sind diese Zahlen?
Der genaue Einkommensteuertarif für 2028 ist noch nicht gesetzlich festgelegt. Feste Anker aus dem Koalitionsausschuss (Grundfreibetrag 12.900 €, Spitzensteuersatz ab 70.600 €, Reichensteuer 45 %/47 %, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €) sind bekannt, der genaue Tarifverlauf dazwischen ist rekonstruiert. Alle Beträge in diesem Rechner sind daher eine vorläufige Schätzung, keine verbindliche Berechnung.