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Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TVöD 2026

Ab 2026 zahlt der TVöD-VKA einheitlich 85 % Jahressonderzahlung für alle Entgeltgruppen – mit dem Novembergehalt, berechnet aus Juli bis September.

Wer 2026 im TVöD-VKA beschäftigt ist, erhält als Jahressonderzahlung (umgangssprachlich "Weihnachtsgeld") einheitlich 85 % des durchschnittlichen monatlichen Tabellenentgelts der Monate Juli, August und September – unabhängig von der Entgeltgruppe. Ausgezahlt wird sie zusammen mit dem Novembergehalt. Diese Vereinheitlichung geht auf die Tarifeinigung vom 6. April 2025 zurück, die die zuvor nach Entgeltgruppen gestaffelten Sätze für die kommunale Seite (VKA) abgeschafft hat.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung 2026?

Für den kommunalen Bereich (VKA) gilt ab dem Kalenderjahr 2026 ein einheitlicher Bemessungssatz von 85 % für alle Entgeltgruppen E1 bis E15 sowie die Sonderreihen (S- und P-Tabelle). Vor dieser Reform war der Satz nach Entgeltgruppen gestaffelt und fiel in höheren Gruppen niedriger aus. Mit der Tarifeinigung 2025 wurde dieses gestaffelte System für die VKA-Seite durch einen einzigen, für alle gleich hohen Satz ersetzt.

Wie wird die Jahressonderzahlung berechnet?

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt, das im jeweiligen Jahr in den Monaten Juli, August und September gezahlt wurde. Dieser Durchschnittswert wird mit dem Bemessungssatz multipliziert:

Jahressonderzahlung = Ø-Monatsentgelt (Juli–September) × 85 %

Wer während des Bemessungszeitraums neu eingestellt wird oder Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch hatte, bekommt die Jahressonderzahlung anteilig um ein Zwölftel je Monat ohne Bezüge gekürzt – Ausnahmen gelten unter anderem für Mutterschutz und Elternzeit. Wie viel das konkrete Tabellenentgelt in der eigenen Entgeltgruppe beträgt, zeigt die TVöD-Entgelttabelle.

Als Orientierung: Zwölf Monatsentgelte in Entgeltgruppe E9b Stufe 3 (TVöD-VKA, Stand 2026) ergeben ein tabellarisches Jahresentgelt (ohne Jahressonderzahlung) von 50.442,72 €; die Jahressonderzahlung von 85 % kommt darauf noch anteilig oben drauf.

Wann wird ausgezahlt und wer hat Anspruch?

Die Jahressonderzahlung wird zusammen mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. Anspruch darauf hat, wer am 1. Dezember des jeweiligen Jahres in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht.

Teilzeit: Wird die Jahressonderzahlung anteilig gekürzt?

Ja. Da die Berechnung auf dem tatsächlich in Juli, August und September gezahlten Entgelt beruht, ergibt sich die Kürzung für Teilzeitbeschäftigte automatisch aus dem geringeren Grundentgelt – ein Teilzeitbeschäftigter mit halber Stelle erhält entsprechend die halbe Jahressonderzahlung einer vollzeitbeschäftigten Person in derselben Entgeltgruppe und Stufe. Mit dem TVöD Brutto-Netto-Rechner lässt sich die eigene Jahressonderzahlung über den entsprechenden Schalter direkt mit ausrechnen – inklusive Abzügen für Steuern und Sozialversicherung.

Unterschied zum TVöD-Bund

Der einheitliche Satz von 85 % gilt nur für den kommunalen Bereich (VKA). Beim Bund bleibt die Jahressonderzahlung 2026 weiterhin nach Entgeltgruppen gestaffelt:

EntgeltgruppenBemessungssatz TVöD-Bund 2026
1–895 %
9a–1290 %
13–1575 %

Wer prüfen möchte, welcher Tarifbereich für die eigene Beschäftigung gilt, findet Näheres im eigenen Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung – VKA- und Bund-Werte unterscheiden sich sowohl bei der Entgelttabelle als auch bei der Jahressonderzahlung.

Umwandlung in freie Tage

Seit der Tarifeinigung 2025 können Beschäftigte einen Teil ihrer Jahressonderzahlung 2026 auch in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Wer das möchte, muss dies dem Arbeitgeber – je nach Regelung mindestens per E-Mail – rechtzeitig vor einem im Tarifvertrag festgelegten Stichtag mitteilen; der entsprechende Betrag wird dann von der ausgezahlten Jahressonderzahlung abgezogen.

Fazit

Für die meisten TVöD-Beschäftigten im kommunalen Bereich bedeutet 2026 eine einheitliche Jahressonderzahlung von 85 % des Juli-bis-September-Durchschnittsentgelts, ausgezahlt mit dem Novembergehalt. Wie viel das netto ausmacht, zeigt der TVöD Brutto-Netto-Rechner mit aktivierter Jahressonderzahlung; die zugrunde liegenden Bruttobeträge liefert die Entgelttabelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD-VKA 2026?

Einheitlich 85 % des durchschnittlichen monatlichen Tabellenentgelts der Monate Juli, August und September – und zwar für alle Entgeltgruppen E1 bis E15 gleichermaßen. Die frühere Staffelung nach Entgeltgruppen entfällt damit für den kommunalen Bereich (VKA) ab dem Kalenderjahr 2026.

Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?

Zusammen mit dem Tabellenentgelt für November. Anspruch darauf hat, wer am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht.

Wie wird die Jahressonderzahlung berechnet?

Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September desselben Jahres, multipliziert mit dem Bemessungssatz von 85 % (VKA 2026). Bei unterjährigem Eintritt oder Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch reduziert sich der Betrag anteilig um ein Zwölftel je Monat ohne Bezüge; Zeiten von Mutterschutz und Elternzeit sind davon ausgenommen.

Bekommen Teilzeitbeschäftigte weniger Jahressonderzahlung?

Ja, anteilig entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang – da die Berechnung auf dem tatsächlich in Juli bis September gezahlten (Teilzeit-)Entgelt basiert, fällt die Jahressonderzahlung automatisch proportional niedriger aus als bei Vollzeit.

Gilt der einheitliche Satz von 85 % auch beim TVöD-Bund?

Nein. Beim Bund bleibt es 2026 bei einer nach Entgeltgruppen gestaffelten Jahressonderzahlung: 95 % in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 % in den Entgeltgruppen 9a bis 12 und 75 % in den Entgeltgruppen 13 bis 15. Nur der kommunale Bereich (VKA) vereinheitlicht auf einen einzigen Satz von 85 %.

Kann ich einen Teil der Jahressonderzahlung in freie Tage umwandeln?

Ja, seit der Tarifeinigung 2025 können Beschäftigte einmalig bis zu einem Stichtag im September dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie einen Teil der Jahressonderzahlung 2026 in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln möchten. Der entsprechende Betrag wird dann von der Auszahlung abgezogen.

Quellen

Stand: 2. Juli 2026