Öffentlicher Dienst

TVöD vs. TV-L: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

TVöD gilt für Bund und Kommunen, TV-L für 15 von 16 Ländern. Unterschiede bei Jahressonderzahlung, Stufenaufstieg, SuE-Tabelle und Tarifrunden im Überblick.

TVöD und TV-L regeln beide die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst, gelten aber für unterschiedliche Arbeitgeber: Der TVöD ist für Bund und Kommunen zuständig, der TV-L für die Beschäftigten der Bundesländer. Beide Tarifverträge sind Ende 2005 bzw. 2006 aus dem gemeinsamen Vorgänger BAT hervorgegangen und ähneln sich deshalb in vielen Grundstrukturen – etwa beim Stufenmodell. Bei Jahressonderzahlung, konkreten Entgeltbeträgen und dem Rhythmus der Tarifverhandlungen unterscheiden sie sich jedoch deutlich.

Geltungsbereich: Wer fällt unter welchen Tarifvertrag?

Der TVöD gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen; die kommunalen Arbeitgeber sind dabei in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zusammengeschlossen. Verhandelt wird er auf Arbeitgeberseite vom Bundesministerium des Innern (für den Bund) und der VKA (für die Kommunen), gemeinsam mit ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf Gewerkschaftsseite.

Der TV-L gilt dagegen für die Beschäftigten der Länder, organisiert über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Aktuell sind 15 der 16 Bundesländer Mitglied der TdL – nur Hessen gehört ihr seit 2004 nicht mehr an und verhandelt mit dem TV-H einen eigenen, eigenständigen Tarifvertrag.

Jahressonderzahlung: unterschiedliche Systematik

Beide Tarifverträge kennen eine Jahressonderzahlung, berechnen sie aber nach unterschiedlichen Regeln. Im TVöD-VKA gilt seit 2026 ein einheitlicher Satz von 85 % für alle Entgeltgruppen, während der TVöD-Bund weiterhin nach Entgeltgruppen gestaffelte Sätze kennt – Details dazu im Artikel zur Jahressonderzahlung im TVöD. Der TV-L staffelt seine Jahressonderzahlung ebenfalls nach Entgeltgruppen, allerdings mit einer eigenen, vom TVöD unabhängigen Sätzestruktur. Die konkreten TV-L-Prozentsätze bildet dieser Rechner nicht ab; sie sind der offiziellen TV-L-Entgeltordnung beziehungsweise den Durchführungshinweisen der TdL zu entnehmen.

Stufenaufstieg: sehr ähnliches Grundmodell

Bei den Stufenlaufzeiten sind sich TVöD und TV-L ungewöhnlich ähnlich: Beide kennen ein sechsstufiges Modell mit denselben Fristen bis zur höchsten Stufe – 1 Jahr bis Stufe 2, dann jeweils 2, 3, 4 und 5 weitere Jahre bis Stufe 6, insgesamt also 15 Jahre. Auch die Sonderregel für Entgeltgruppe 1 (Einstieg in Stufe 2, jede weitere Stufe erst nach 4 Jahren) ist in beiden Tarifverträgen identisch, ebenso die Möglichkeit eines leistungsabhängigen vorzeitigen oder verzögerten Stufenaufstiegs für die Stufen 4 bis 6 (§ 17 Abs. 2 TVöD bzw. TV-L). Abweichende Stufenlaufzeiten für einzelne Entgeltgruppen kennen beide Tarifverträge in ihren Anhängen zu § 16 – die konkreten Sonderregelungen unterscheiden sich jedoch im Detail und stammen im TV-L zum Teil noch aus der Überleitung vom Vorgängertarif BAT. Mehr zu den Grundregeln liefert der Artikel zur Stufenlaufzeit im TVöD.

SuE-Tabelle: existiert in beiden Tarifverträgen – aber getrennt

Sowohl der TVöD als auch der TV-L haben eine eigene Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle). Die TVöD-SuE-Tabelle gilt für Erzieherinnen, Sozialarbeiter und vergleichbare Berufe im kommunalen Bereich; die TV-L-S-Tabelle, die seit 2020 in ihrer heutigen Form besteht, gilt für dieselben Berufsgruppen im Landesdienst. Beide Tabellen sind eigenständig: Sie haben unterschiedliche Beträge, unterschiedliche Erhöhungstermine und werden in getrennten Tarifrunden verhandelt.

Tarifrunden-Rhythmus: getrennte Verhandlungen, unterschiedliche Termine

Da TVöD und TV-L von unterschiedlichen Arbeitgeberverbänden (VKA/Bund einerseits, TdL andererseits) verhandelt werden, laufen auch ihre Tarifrunden getrennt und zeitversetzt. Die TVöD-Tarifeinigung 2025 sah eine zweistufige Erhöhung vor: 3,0 % zum 1. April 2025 und weitere 2,8 % zum 1. Mai 2026, bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027. Die TdL einigte sich für den TV-L unabhängig davon erst am 14. Februar 2026 auf ein eigenes Ergebnis mit einer dreistufigen Erhöhung und einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028 – gleiche Dauer, aber ein um zehn Monate versetztes Laufzeitende. Wer wissen möchte, wie sich die aktuelle TVöD-Erhöhung konkret auswirkt, findet Details im Artikel zur Tariferhöhung 2026.

Fazit

TVöD und TV-L teilen sich eine gemeinsame historische Wurzel und ein sehr ähnliches Stufenmodell, unterscheiden sich aber deutlich bei Jahressonderzahlung, konkreten Entgeltbeträgen und dem Zeitplan ihrer Tarifrunden. Wer im Landesdienst beschäftigt ist, findet die maßgeblichen Zahlen in der offiziellen TV-L-Entgelttabelle der TdL – dieser Rechner und seine Artikel bilden ausschließlich verifizierte TVöD-Werte für Bund und Kommunen ab, etwa in der TVöD-Entgelttabelle und im TVöD Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen TVöD und TV-L?

Der TVöD gilt für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen (VKA), der TV-L für die Beschäftigten von 15 der 16 Bundesländer – nur Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Beide Tarifverträge werden von unterschiedlichen Arbeitgeberverbänden mit ver.di und dbb ausgehandelt und haben eigene Entgelttabellen, Termine und Verhandlungsergebnisse.

Sind die Gehaltstabellen von TVöD und TV-L gleich?

Nein. TVöD und TV-L haben eigenständige Entgelttabellen mit eigenen Beträgen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe erhöht werden. Die aktuellen TV-L-Beträge finden sich in der offiziellen TV-L-Entgelttabelle; dieser Rechner bildet ausschließlich verifizierte TVöD-Beträge ab.

Gibt es im TV-L auch eine Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst?

Ja. Neben der allgemeinen TV-L-Entgelttabelle gibt es seit 2020 eine eigenständige TV-L-S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder – vergleichbar mit der TVöD-SuE-Tabelle (S-Tabelle) für Kommunen, aber mit eigenen Beträgen und einem eigenen Erhöhungsrhythmus.

Quellen

Stand: 2. Juli 2026