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Tariferhöhung TVöD 2026: Was die +2,8 % ab 1. Mai bedeuten

Zum 1. Mai 2026 steigen die TVöD-Tabellenentgelte um 2,8 %. So wirkt sich die zweite Stufe der Tarifeinigung 2025 auf Ihr Gehalt aus.

Zum 1. Mai 2026 ist die zweite und letzte Stufe der TVöD-Tarifeinigung 2025 in Kraft getreten: Die Tabellenentgelte für die rund 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen steigen um 2,8 %. Wer wissen will, was das für das eigene Gehalt bedeutet, findet die neuen Beträge in der TVöD-Entgelttabelle oder direkt im Brutto-Netto-Rechner.

Die Tarifeinigung 2025 im Überblick

Am 6. April 2025 einigten sich die Tarifvertragsparteien nach einem Schlichtungsverfahren auf ein zweistufiges Erhöhungspaket für TVöD-Bund und TVöD-VKA:

StufeDatumErhöhung
1. Stufe1. April 20253,0 %, mindestens ein fester Sockelbetrag
2. Stufe1. Mai 20262,8 %

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate: Er begann rückwirkend zum 1. Januar 2025 und ist frühestens zum 31. März 2027 kündbar.

Was galt bis zum 30. April 2026?

Bis einschließlich 30. April 2026 galt die erste Erhöhungsstufe der Tarifeinigung 2025 (Erhöhung zum 1. April 2025). Diese Tabelle ist inzwischen abgelöst; ihre konkreten Beträge bildet dieser Rechner nicht mehr ab, da sie für aktuelle Gehaltsfragen nicht mehr relevant sind. Wer die genaue alte Tabelle nachlesen möchte, findet sie über die unten verlinkten Quellen.

Beispiel: E9b Stufe 3 vor und nach der Erhöhung

Konkret heißt das zum Beispiel für eine Sachbearbeiterin in Entgeltgruppe E9b, Stufe 3 (TVöD-VKA): Seit dem 1. Mai 2026 beträgt das monatliche Tabellenentgelt 4.203,56 € brutto – das sind 2,8 % mehr als der bis zum 30. April 2026 gültige Betrag. Für den Sozial- und Erziehungsdienst gilt dieselbe Systematik: Eine Erzieherin in S8a, Stufe 3 (TVöD-SuE) verdient seit dem 1. Mai 2026 tabellarisch 3.976,82 €. Die vollständigen Tabellen für alle Gruppen und Stufen zeigt die TVöD-Entgelttabelle.

Was die Erhöhung sonst noch verändert

Neben der reinen Tabellenerhöhung enthält die Tarifeinigung 2025 weitere Verbesserungen, die zum Teil zeitversetzt in Kraft treten – etwa gestaffelte Erhöhungen bei der Jahressonderzahlung, mehr Erholungsurlaub und höhere Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit (bereits seit dem

  1. Juli 2025). Details dazu finden sich in den unten verlinkten Quellen von ver.di und oeffentlichen-dienst.de.

Fazit

Die Tariferhöhung 2026 bringt zum 1. Mai ein Plus von 2,8 % auf die TVöD-Tabellenentgelte, als zweite Stufe der 27 Monate laufenden Tarifeinigung 2025. Wie viel das konkret bedeutet, zeigt die Entgelttabelle für die eigene Entgeltgruppe – und der Brutto-Netto-Rechner rechnet direkt aus, was davon netto ankommt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Erhöhung um 2,8 %?

Die zweite Stufe der Tarifeinigung 2025 tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft: Ab diesem Datum steigen die Tabellenentgelte im TVöD-VKA und TVöD-SuE um 2,8 %. Zuvor waren die Entgelte bereits zum 1. April 2025 in einer ersten Stufe angehoben worden.

Wie lange läuft der aktuelle Tarifvertrag?

Die Laufzeit beträgt 27 Monate: Der Tarifvertrag begann rückwirkend zum 1. Januar 2025 und ist frühestens zum 31. März 2027 kündbar. Bis dahin gelten die zum 1. Mai 2026 erhöhten Tabellenentgelte.

Gilt die Erhöhung auch für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)?

Ja. Die S-Tabelle des TVöD-SuE wurde zum selben Termin, dem 1. Mai 2026, ebenfalls um 2,8 % erhöht – die Systematik der Tarifeinigung gilt für beide Entgelttabellen gleichermaßen.

Wie hoch war die Erhöhung davor, zum 1. April 2025?

In der ersten Stufe der Tarifeinigung stiegen die Tabellenentgelte zum 1. April 2025 um 3,0 %, mindestens jedoch um einen festen Sockelbetrag pro Monat. Die konkreten Beträge dieser inzwischen abgelösten Tabelle bildet dieser Rechner nicht mehr ab; maßgeblich ist seit dem 1. Mai 2026 die aktuelle Tabelle.

Quellen

Stand: 2. Juli 2026