Stufenaufstieg im TVöD berechnen: So finden Sie Ihren nächsten Termin
In drei Schritten zum eigenen Stufenaufstiegstermin: Entgeltgruppe wählen, Stufenlaufzeit prüfen, nächste Stufe berechnen – mit Rechenbeispiel nach § 16 TVöD.
Wer wissen will, wann die nächste Gehaltsstufe kommt, braucht dafür kein kompliziertes Tool – drei Angaben genügen: die eigene Entgeltgruppe, die aktuelle Stufe und das Datum, seit dem diese Stufe ununterbrochen gilt. Der Rest ist Nachschlagen und Addieren.
Schritt 1: Entgeltgruppe wählen
Zuerst steht fest, in welcher Entgeltgruppe (z. B. E9b) und welcher Stufe (1 bis 6) man sich aktuell befindet – beides steht auf der Gehaltsabrechnung. Wer sich bei der Entgeltgruppe unsicher ist, findet Orientierung im Artikel zur Eingruppierung im TVöD.
Schritt 2: Stufenlaufzeit prüfen
Für die Entgeltgruppen 2 bis 15 gelten feste Stufenlaufzeiten nach § 16 TVöD:
| Aktuelle Stufe | Laufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|
| Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 2 | 2 Jahre |
| Stufe 3 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 4 Jahre |
| Stufe 5 | 5 Jahre |
Die genaue Herleitung dieser Zeiten und die Sonderregel für Entgeltgruppe 1 erklärt der Artikel zur Stufenlaufzeit im TVöD.
Schritt 3: Nächsten Aufstiegstermin berechnen
Jetzt wird addiert: Laufzeit aus Schritt 2 zum Datum des letzten Stufenwechsels dazuzählen. Nach § 17 TVöD erfolgt die Zahlung der neuen Stufe automatisch zum Beginn des Monats, in dem diese Summe erreicht wird.
Beispiel: Eine Sachbearbeiterin in Entgeltgruppe E9b erreicht Stufe 3 am 15. März 2026. Die Laufzeit bis Stufe 4 beträgt 3 Jahre – die nächste Stufe wird also zum 1. März 2029 fällig (Beginn des Monats, in dem die drei Jahre erreicht sind).
Was der Stufenaufstieg konkret bedeutet
Beim Beispiel oben heißt das in Euro: Das Tabellenentgelt in E9b, Stufe 3 (TVöD-VKA) beträgt aktuell 4.203,56 € brutto monatlich; nach dem Aufstieg in Stufe 4 steigt es auf 4.690,55 € brutto monatlich. Was davon netto ankommt, rechnet der TVöD Brutto-Netto-Rechner direkt für die eigene Steuerklasse und Sozialversicherung aus. Die vollständige Tabelle für alle Gruppen und Stufen zeigt die TVöD-Entgelttabelle.
Vorzeitiger Aufstieg und Ausnahmen
Nach § 17 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit für die Stufen 4 bis 6 bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, verkürzen ("Leistungsstufe") – ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Umgekehrt kann bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung die Laufzeit auch verlängert werden. Details und weitere Ausnahmen wie die Rückstufung nach langer Elternzeit erklärt der Artikel zur Stufenlaufzeit im TVöD.
Fazit
Den eigenen Stufenaufstieg zu berechnen heißt: Entgeltgruppe und aktuelle Stufe feststellen, die passende Stufenlaufzeit nachschlagen und zum Datum des letzten Stufenwechsels addieren – die neue Stufe wird dann automatisch zum Monatsbeginn gezahlt. Die konkreten Beträge zeigt die Entgelttabelle, das Netto-Ergebnis der Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen nächsten Stufenaufstiegstermin?
Drei Schritte genügen: Erstens die eigene Entgeltgruppe und aktuelle Stufe feststellen (z. B. auf der Gehaltsabrechnung). Zweitens die Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe nachschlagen (1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre oder 5 Jahre, je nach aktueller Stufe). Drittens diese Laufzeit zum Datum addieren, seit dem die aktuelle Stufe ununterbrochen erreicht ist – das Ergebnis ist der Beginn des Monats, in dem die neue Stufe gezahlt wird.
Ab welchem Datum wird die neue Stufe gezahlt?
Nach § 17 TVöD wird die neue Stufe automatisch zum Beginn des Monats gezahlt, in dem die jeweilige Stufenlaufzeit erreicht wird – unabhängig vom genauen Tag innerhalb dieses Monats. Ein Antrag ist nicht nötig.
Was passiert bei einem Wechsel der Entgeltgruppe mit meiner Stufe?
Bei einer Höhergruppierung wird die neue Stufe so festgesetzt, dass mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird – die Zählung der Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe beginnt dabei in der Regel neu ab dem Wechseldatum. Details dazu regelt § 17 TVöD; im Zweifel lohnt sich eine Nachfrage bei der Personalstelle.
Wo finde ich meine aktuelle Stufe und mein Einstellungsdatum für die Berechnung?
Beides steht auf der Gehaltsabrechnung bzw. im Arbeitsvertrag oder in der letzten Änderungsmitteilung der Personalstelle. Maßgeblich für die Stufenlaufzeit ist das Datum, seit dem die aktuelle Stufe ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber gilt – nicht zwingend das ursprüngliche Einstellungsdatum, falls zwischenzeitlich eine andere Stufe festgesetzt wurde.
Quellen
Stand: 2. Juli 2026