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Öffentlicher Dienst

Besoldungsrechner Schleswig-Holstein 2026 — Netto für Landesbeamte (A-Besoldung)

Bei Besoldungsgruppe A9, Stufe 3, Steuerklasse I in Schleswig-Holstein bleiben 2026 rund 2.798,87 € netto im Monat übrig (vor PKV-Beitrag und Beihilfe). Für die eigene Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Steuerklasse und das persönliche Profil berechnet der Rechner unten das individuelle Netto.

Besoldungsrechner (Schleswig-Holstein)
Besoldungstabelle Schleswig-Holstein 2026 · alle Angaben ohne Gewähr, Werte gerundet auf Cent-Basis.

Wählt die geltende Besoldungstabelle. Für ein Land wird die Kirchensteuer nach diesem Land berechnet; für den Bund folgt sie dem Wohnsitz (hier vereinfacht Nordrhein-Westfalen, 9 %). Ein anderer Dienstherr öffnet dessen eigenen Rechner.

Wirkt sich auf den Familienzuschlag sowie über die Kinderfreibeträge auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.

Für eine exakte Lohnsteuer den monatlichen Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung eintragen. Leer lassen für eine konservative Schätzung (Vorsorgepauschale 0). Der eingetragene Beitrag wird NICHT vom Netto abgezogen — er verfeinert nur die Lohnsteuer; das Netto bleibt „vor PKV/Beihilfe“.

Ihr Ergebnis
Schleswig-Holstein · A9 · Stufe 3

Netto (vor PKV/Beihilfe)

2.798,87 €

Grundgehalt3.381,53 €
Familienzuschlag0,00 €
Brutto3.381,53 €
Lohnsteuer− 582,66 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Netto (vor PKV/Beihilfe)2.798,87 €

Hinweis: Die Lohnsteuer ist konservativ geschätzt, da kein individueller PKV-Beitrag (Vorsorgepauschale) eingetragen wurde. Oben den monatlichen PKV-Beitrag eintragen für eine exakte Lohnsteuer. Das reale Netto mit gemeldetem PKV-Beitrag liegt daher meist etwas höher.

Langfristige Perspektive
So entwickelt sich Ihr Gehalt durch den automatischen Stufenaufstieg — bei gleichbleibender Besoldungsgruppe und unveränderten sonstigen Angaben.
Stufe34567891011
abjetztin 2 J.in 4 J.in 7 J.in 10 J.in 13 J.in 16 J.in 20 J.in 24 J.
Grundgehalt3.381,53 €3.473,03 €3.562,12 €3.649,08 €3.769,27 €3.851,84 €3.934,50 €4.017,08 €4.099,70 €
Brutto gesamt3.381,53 €3.473,03 €3.562,12 €3.649,08 €3.769,27 €3.851,84 €3.934,50 €4.017,08 €4.099,70 €
Netto gesamt2.798,87 €2.861,45 €2.922,04 €2.980,83 €3.061,61 €3.116,76 €3.171,75 €3.226,33 €3.280,70 €

Angenommene Stufenlaufzeiten: gesetzlicher Regelfall in Schleswig-Holstein. Individuelle Abweichungen (z. B. Leistungsstufe, Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe) sind hier nicht berücksichtigt.

Netto-Beispiele Schleswig-Holstein 2026

Steuerklasse I, ledig, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, vor PKV-Beitrag und Beihilfe.
BesoldungsgruppeStufeGrundgehaltNetto
A763.308,46 €2.748,63 €
A973.769,27 €3.061,61 €
A1184.615,45 €3.613,45 €
A1385.566,84 €4.198,34 €
A1596.954,01 €4.975,64 €

Methodik & Datenstand 2026 (Schleswig-Holstein)

Der Rechner ermittelt die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesministeriums der Finanzen im Beamten-Modus (Vorsorgepauschale = 0 bzw. exakt via optional eingetragenem monatlichen PKV-Beitrag). Grundgehalt und Familienzuschlag stammen aus der für Schleswig-Holstein hinterlegten Besoldungstabelle (Datenstand: 2026-07-03 (SHBesG Bes.O A, gültig ab 01.11.2024 - in Kraft für 2026; BVerfG-Reform BesVAnpG 2025-2027 mit +3,2 % ab 01.01.2025 und +4,0 % ab 01.01.2026 noch Gesetzentwurf, nicht enacted)). Beim Familienzuschlag sind regionale und gruppenabhängige Staffelungen nicht abgebildet.

Wichtiger Hinweis zu PKV und Beihilfe: Beamte zahlen keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche monatliche Nettobesoldung hängt maßgeblich von den individuellen Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Beihilfebemessungssatz des Landes Schleswig-Holstein ab. Das oben ausgewiesene Netto versteht sich vor Abzug des individuellen PKV-Beitrags und vor Zufluss der Beihilfe.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung; Rundungsdifferenzen zur eigenen Besoldungsmitteilung sind möglich. Mehr dazu in der Methodik.

Häufige Fragen

Wie viel netto bleibt bei Besoldungsgruppe A9, Stufe 3 in Schleswig-Holstein?

Bei Steuerklasse I in Schleswig-Holstein bleiben 2026 rund 2.798,87 € netto im Monat übrig (Grundgehalt 3.381,53 €, ledig, ohne Kinder, vor PKV-Beitrag und Beihilfe). Je nach Steuerklasse, Erfahrungsstufe, Familienstand und Kirchensteuerpflicht weicht der Betrag ab – die genaue Zahl liefert der Rechner oben.

Warum wird bei Beamten in Schleswig-Holstein keine Sozialversicherung abgezogen?

Beamte des Landes Schleswig-Holstein sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung (keine gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Stattdessen zahlt der Dienstherr eine Beihilfe zu Krankheitskosten; der verbleibende Anteil wird über eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Der Rechner weist daher das Netto vor individuellem PKV-Beitrag aus.

Welcher Kirchensteuersatz gilt in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Dienstherr: Der Rechner nimmt einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein an. Wer in einem anderen Bundesland wohnt, zahlt den dort geltenden Satz.

Wie berücksichtigt der Rechner den Familienzuschlag in Schleswig-Holstein?

Der Rechner addiert den in der Tabelle für Schleswig-Holstein hinterlegten Verheiratetenzuschlag und den kinderbezogenen Anteil je Kind zum Grundgehalt. Vereinfacht: Regionale und gruppenabhängige Staffelungen sind nicht abgebildet, der tatsächliche Betrag kann abweichen.

Welchen Stand hat die Besoldungstabelle Schleswig-Holstein 2026?

Für Schleswig-Holstein ist eine zum Datenstand in Kraft getretene Tabelle hinterlegt (2026-07-03 (SHBesG Bes.O A, gültig ab 01.11.2024 - in Kraft für 2026; BVerfG-Reform BesVAnpG 2025-2027 mit +3,2 % ab 01.01.2025 und +4,0 % ab 01.01.2026 noch Gesetzentwurf, nicht enacted)). Später wirksame Erhöhungen sind nur enthalten, soweit dieser Datenstand sie einschließt.

Alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Schleswig-Holstein im Überblick

Besoldungsrechner für den Bund und alle anderen Bundesländer: