Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz 2026 — Netto für Landesbeamte (A-Besoldung)
Bei Besoldungsgruppe A9, Stufe 3, Steuerklasse I in Rheinland-Pfalz bleiben 2026 rund 2.790,14 € netto im Monat übrig (vor PKV-Beitrag und Beihilfe). Für die eigene Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Steuerklasse und das persönliche Profil berechnet der Rechner unten das individuelle Netto.
Netto-Beispiele Rheinland-Pfalz 2026
Methodik & Datenstand 2026 (Rheinland-Pfalz)
Der Rechner ermittelt die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesministeriums der Finanzen im Beamten-Modus (Vorsorgepauschale = 0 bzw. exakt via optional eingetragenem monatlichen PKV-Beitrag). Grundgehalt und Familienzuschlag stammen aus der für Rheinland-Pfalz hinterlegten Besoldungstabelle (Datenstand: 2026-07-03 (LBesG RP Anlage 6, gültig ab 01.02.2025 - in Kraft zu Beginn 2026; +3,3 % ab 01.04.2026 noch nicht enacted)). Beim Familienzuschlag sind regionale und gruppenabhängige Staffelungen nicht abgebildet.
Wichtiger Hinweis zu PKV und Beihilfe: Beamte zahlen keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche monatliche Nettobesoldung hängt maßgeblich von den individuellen Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Beihilfebemessungssatz des Landes Rheinland-Pfalz ab. Das oben ausgewiesene Netto versteht sich vor Abzug des individuellen PKV-Beitrags und vor Zufluss der Beihilfe.
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung; Rundungsdifferenzen zur eigenen Besoldungsmitteilung sind möglich. Mehr dazu in der Methodik.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt bei Besoldungsgruppe A9, Stufe 3 in Rheinland-Pfalz?
Bei Steuerklasse I in Rheinland-Pfalz bleiben 2026 rund 2.790,14 € netto im Monat übrig (Grundgehalt 3.368,80 €, ledig, ohne Kinder, vor PKV-Beitrag und Beihilfe). Je nach Steuerklasse, Erfahrungsstufe, Familienstand und Kirchensteuerpflicht weicht der Betrag ab – die genaue Zahl liefert der Rechner oben.
Warum wird bei Beamten in Rheinland-Pfalz keine Sozialversicherung abgezogen?
Beamte des Landes Rheinland-Pfalz sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung (keine gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Stattdessen zahlt der Dienstherr eine Beihilfe zu Krankheitskosten; der verbleibende Anteil wird über eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Der Rechner weist daher das Netto vor individuellem PKV-Beitrag aus.
Welcher Kirchensteuersatz gilt in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Dienstherr: Der Rechner nimmt einen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz an. Wer in einem anderen Bundesland wohnt, zahlt den dort geltenden Satz.
Wie berücksichtigt der Rechner den Familienzuschlag in Rheinland-Pfalz?
Der Rechner addiert den in der Tabelle für Rheinland-Pfalz hinterlegten Verheiratetenzuschlag und den kinderbezogenen Anteil je Kind zum Grundgehalt. Vereinfacht: Regionale und gruppenabhängige Staffelungen sind nicht abgebildet, der tatsächliche Betrag kann abweichen.
Welchen Stand hat die Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz 2026?
Für Rheinland-Pfalz ist eine zum Datenstand in Kraft getretene Tabelle hinterlegt (2026-07-03 (LBesG RP Anlage 6, gültig ab 01.02.2025 - in Kraft zu Beginn 2026; +3,3 % ab 01.04.2026 noch nicht enacted)). Später wirksame Erhöhungen sind nur enthalten, soweit dieser Datenstand sie einschließt.
Grundgehaltstabelle Rheinland-Pfalz
Alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Rheinland-Pfalz im Überblick
Besoldungsrechner weiterer Dienstherren
Besoldungsrechner für den Bund und alle anderen Bundesländer: