Besoldungstabelle Bayern 2026: Grundgehalt der A-Besoldung
Die Grundgehaltstabelle der Landesbesoldungsordnung A für Bayern zeigt das monatliche Grundgehalt (vor Familienzuschlag) für alle abgebildeten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen. Ein Klick auf einen Betrag öffnet die Detailseite der jeweiligen Besoldungsgruppe und Stufe.
Datenstand: 2026-07-03 (BayBesG Anlage 3, gültig ab 01.02.2025 - in Kraft für Jan-Sep 2026; +2,8 % ab 01.10.2026 noch nicht in Kraft). Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist immer das amtliche Landesbesoldungsgesetz.
Hinweis zum Familienzuschlag
Diese Tabelle zeigt nur das Grundgehalt (brutto, vor Familienzuschlag). Der Familienzuschlag ist je nach Land unterschiedlich geregelt und teils regionalisiert bzw. nach Besoldungsgruppen-Band gestaffelt; für die persönliche Berechnung ist der jeweils einschlägige Wert maßgeblich. Das persönliche Netto inklusive Lohnsteuer und Familienzuschlag berechnet der Besoldungsrechner.
Netto berechnen