Öffentlicher Dienst

Bund A-Besoldung 2026: Grundgehaltstabelle

Die Grundgehaltstabelle der Bundesbesoldungsordnung A zeigt das monatliche Grundgehalt (vor Familienzuschlag) für alle Besoldungsgruppen A3 bis A16 und die Erfahrungsstufen 2 bis 8 – voraussichtlich gültig ab 01.05.2026. Erfahrungsstufe 1 entfällt bundesweit ab diesem Stichtag.

Methodik & Quelle

Grundlage der Tabelle ist Anlage IV BBesG, voraussichtlich gültig ab 01.05.2026 im Rahmen der Besoldungsreform (BAlimentG), unter anderem dokumentiert bei oeffentlicher-dienst-news.de. Die amtliche, noch pre-reform gültige Fassung findet sich bei gesetze-im-internet.de. Besoldungsgruppe A2 ist bereits pre-reform weggefallen und daher hier nicht gelistet.

Alle Angaben ohne Gewähr. Rundungsdifferenzen zur eigenen Besoldungsmitteilung sind möglich; maßgeblich ist immer das amtliche Bundesbesoldungsgesetz.

Diese Tabelle zeigt nur das Grundgehalt (brutto). Das persönliche Netto inklusive Lohnsteuer und Familienzuschlag berechnet der Besoldungsrechner.

Netto berechnen