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Steuerreform 2027/2028: Was sich beim Einkommensteuer-Tarif ändert

Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz und Reichensteuer: die Eckpunkte der Einkommensteuerreform 2027/2028 im Überblick – vorläufig bis zum Gesetzgebungsverfahren.

Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte für eine Einkommensteuerreform geeinigt, die in zwei Stufen 2027 und 2028 wirken soll: ein höherer Grundfreibetrag, ein abgeflachter Tarifverlauf, mehr Kindergeld – finanziert durch ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr sowie eine Verschärfung der Reichensteuer für sehr hohe Einkommen. Wichtig vorab: Der genaue Tarifverlauf ist vorläufig, da das Gesetzgebungsverfahren noch aussteht (siehe unten). Wer schätzen möchte, was die Reform für das eigene Netto bedeutet, findet im Steuerreform-Rechner eine erste Orientierung auf Basis dieser Eckpunkte.

Was wurde beschlossen – und wann greift es?

Der Koalitionsausschuss hat die Reform als zweistufigen Prozess angelegt:

StufeZeitpunktWas passiert
1. Stufe1. Januar 2027Erste Anhebung von Grundfreibetrag, Pauschbeträgen und Kindergeld
2. Stufe1. Januar 2028Volle Wirkung – Grundfreibetrag und Kindergeld erreichen die Zielwerte, der Tarif ist vollständig angepasst

Der Zeitplan gilt vorbehaltlich des parlamentarischen Verfahrens: Erst wenn Bundestag und Bundesrat ein entsprechendes Gesetz beschließen, werden die Eckpunkte verbindlich.

Die Eckpunkte im Überblick

Die folgenden Zahlen sind die vom Bundesfinanzministerium kommunizierten Eckpunkte – sie markieren die Zielrichtung der Reform, nicht den final beschlossenen Gesetzestext:

KennzahlHeuteAb 2028 (Eckpunkt)
Grundfreibetrag12.348 €12.900 €
Spitzensteuersatz (42 %) abca. 69.879 € zvE70.600 € zvE
Reichensteuer 45 % ab277.826 € zvE250.000 € zvE
Reichensteuer 47 % (neu) ab280.000 € zvE
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 € (+200 €)
Kindergeld pro Kind259 €272 € (voraussichtlich)

Zusätzlich soll der Tarif zwischen dem Ende der Eingangszone (17.800 €) und dem künftigen Beginn des Spitzensteuersatzes (70.600 €) abgeflacht werden, sodass die Steuerlast in diesem Bereich langsamer ansteigt als heute. Das gesamte Entlastungsvolumen beziffert das Bundesfinanzministerium auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Wer profitiert – mittlere Einkommen und Familien

Die Eckpunkte zielen erkennbar auf eine Entlastung der Mitte: Ein höherer Grundfreibetrag senkt die Steuerlast für praktisch alle Einkommen, die Abflachung des Tarifs zwischen 17.800 € und 70.600 € wirkt gezielt für mittlere Einkommen, und ein höheres Kindergeld sowie ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommen besonders Familien und Beschäftigten mit Werbungskosten zugute. Als Beispiel nennt das Bundesfinanzministerium eine vierköpfige Familie mit rund 60.000 € Haushaltseinkommen, die ab 2028 mit mehr als 600 € mehr im Jahr rechnen können soll.

Wer mehr zahlt – die verschärfte Reichensteuer

Am oberen Ende der Einkommensverteilung verschiebt sich die Belastung teilweise nach oben: Der Reichensteuersatz von 45 % greift heute erst ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Die Reform senkt diese Schwelle auf 250.000 € und führt zusätzlich einen neuen Satz von 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen ein. Für sehr hohe Einkommen kann sich die Reform damit trotz höherem Grundfreibetrag und angehobener Spitzensteuersatz-Grenze insgesamt neutral oder sogar belastend auswirken – abhängig vom genauen zu versteuernden Einkommen.

Vorläufig: Warum die Zahlen noch keine Garantie sind

Alle in diesem Artikel genannten Beträge sind vorläufig. Der Koalitionsausschuss hat am

  1. Juli 2026 lediglich politische Eckpunkte vereinbart – der konkrete Tarifverlauf nach § 32a EStG, also die genaue mathematische Formel, mit der aus dem zu versteuernden Einkommen die Steuer berechnet wird, steht noch nicht fest. Das Bundesfinanzministerium selbst weist darauf hin, dass die Details „im Gesetzgebungsverfahren final beziffert" werden. Bis ein entsprechendes Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat, können sich Grundfreibetrag, Tarifgrenzen und Kindergeldhöhe noch verändern. Wer den Steuerreform-Rechner nutzt, rechnet daher ausdrücklich mit einer Schätzung auf Basis des aktuellen Standes – nicht mit einem verbindlichen Ergebnis.

Fazit

Die Steuerreform 2027/2028 soll Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz-Grenze, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld anheben und den Tarif für mittlere Einkommen abflachen – finanziert unter anderem durch eine verschärfte Reichensteuer für sehr hohe Einkommen ab 280.000 €. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleiben die genauen Beträge vorläufig. Eine erste Schätzung, was das für das eigene Netto bedeuten könnte, liefert der Steuerreform-Rechner.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Steuerreform 2027/2028?

Die Entlastung soll in zwei Stufen kommen: eine erste Stufe zum 1. Januar 2027 und die volle Wirkung ab 2028. Die genauen Beträge je Stufe sind noch nicht final gesetzlich festgelegt – der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 die Eckpunkte beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.

Wie hoch wird der Grundfreibetrag 2027 und 2028?

Der Grundfreibetrag soll voraussichtlich in zwei Stufen auf 12.900 € im Jahr 2028 steigen – heute liegt er bei 12.348 €. Die Zwischenstufe für 2027 sowie der exakte Endbetrag werden erst im Gesetzgebungsverfahren final beziffert, gelten also vorläufig.

Wer profitiert am meisten von der Reform?

Nach den bisherigen Eckpunkten profitieren vor allem mittlere Einkommen und Familien: Der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € zu versteuerndem Einkommen wird abgeflacht, der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld steigt, und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird angehoben. Das Bundesfinanzministerium nennt als Beispiel eine vierköpfige Familie mit rund 60.000 € Haushaltseinkommen, die ab 2028 mit mehr als 600 € mehr im Jahr rechnen können soll.

Müssen Spitzenverdiener mit der Reform mehr zahlen?

Ja, an der Spitze der Einkommensverteilung verschiebt sich die Belastung: Der Spitzensteuersatz von 42 % soll künftig erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen greifen (heute ab rund 69.879 €), was eine leichte Entlastung ist. Bei der Reichensteuer ist dagegen eine Verschärfung vorgesehen: Der Satz von 45 % greift heute erst ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen – die Reform senkt diese Schwelle auf 250.000 € und führt zusätzlich einen neuen Satz von 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen ein.

Sind die genannten Zahlen schon final?

Nein. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 lediglich Eckpunkte beschlossen; der genaue Verlauf des Einkommensteuertarifs nach § 32a EStG steht noch nicht fest und wird laut Bundesfinanzministerium erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren final beziffert. Alle hier genannten Beträge – Grundfreibetrag, Tarifgrenzen, Kindergeld – sind deshalb vorläufig und können sich noch ändern.

Quellen

Stand: 3. Juli 2026